ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SELLOX BV
Ansässig in Vieweg 4, Leusden (3832 RW). Eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 30188252.
Artikel 1. Definitionen
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Sellox BV: Die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sellox BV, ansässig in Vieweg 4 in (3832 RW) Leusden, ist bei der Handelskammer unter der Nummer 30188252 eingetragen.
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Kunde: Die natürliche und/oder juristische Person, die einen Vertrag mit Sellox BV abschließt, oder die natürliche und/oder juristische Person, die Produkte und/oder Dienstleistungen von Sellox BV erwirbt.
Artikel 2. Anwendbarkeit
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Kunde: Die natürliche und/oder juristische Person, die einen Vertrag mit Sellox BV abschließt, oder die natürliche und/oder juristische Person, die Produkte und/oder Dienstleistungen von Sellox BV erwirbt.
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Sämtliche Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich abgelehnt. Abweichungen von und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen gelten nur, sofern und soweit sie von Sellox BV ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden.
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Hat Sellox BV Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen – sei es ausdrücklich oder stillschweigend, kurz- oder langfristig – zugelassen, so berührt dies nicht ihr Recht, die sofortige und strikte Einhaltung dieser Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen. Der Kunde kann sich niemals auf die Tatsache berufen, dass Sellox BV diese Bedingungen nachsichtig angewendet hat.
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Sellox BV behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde über die Änderung informiert wird. Für bereits aufgegebene Bestellungen gelten jedoch weiterhin die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer anderen Vereinbarung mit Sellox BV mit einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung oder einer anwendbaren Rechtsvorschrift in Konflikt geraten, so gilt die betreffende Bestimmung als ungültig und wird durch eine neue, rechtlich zulässige und vergleichbare Bestimmung ersetzt, die von Sellox BV bestimmt wird.
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Verträge mit Sellox BV, zu deren Durchführung Dritte hinzugezogen werden müssen.
Artikel 3. Angebote und Kostenvoranschläge
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Alle Angebote und Kostenvoranschläge der Sellox BV sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
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Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber oder in seinem Namen an Sellox BV übermittelten Maße, Anforderungen, Leistungsdaten und sonstigen Daten, auf denen Sellox BV ihr Angebot stützt.
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Die von Sellox BV angegebenen Farben, Größen, Gewichte, technischen Spezifikationen und Abbildungen sind nur annähernd, es sei denn, Sellox BV hat eine ausdrückliche schriftliche Garantie erteilt.
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Sellox BV ist berechtigt, bei Angebotserstellung oder vor Beginn des Auftrags eine Anzahlung von bis zu 50% des (voraussichtlichen) Rechnungsbetrags zu verlangen.
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Ein Sammelangebot verpflichtet Sellox BV nicht dazu, einen Teil des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen.
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Der Inhalt des Auftrags wird ausschließlich durch die im Angebot und in der Auftragsbestätigung enthaltene Auftragsbeschreibung bestimmt.
Artikel 4. Preise und Preiserhöhungen
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Die von Sellox BV berechneten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben sowie aller im Zusammenhang mit dem Auftrag anfallenden Kosten, einschließlich Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
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Sollten Preiserhöhungen eintreten, beispielsweise aufgrund von Preiserhöhungen bei Lieferanten, Rohstoffen, Währungen, Löhnen, staatlichen Abgaben und/oder Versicherungskosten, und diese Preiserhöhungen nach Vertragsschluss und vor Lieferung eintreten, hat Sellox BV das Recht, den vereinbarten Preis nach Vertragsschluss entsprechend zu erhöhen.
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Falls es innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss zu einer Preisänderung kommt und der Kunde einer von Sellox BV mitgeteilten Anpassung nicht zustimmen möchte, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von 7 Werktagen nach dieser Mitteilung schriftlich zu kündigen, und zwar zu dem in der Mitteilung genannten Datum, an dem die Preis- oder Tarifanpassung wirksam werden würde, oder den Vertrag zu kündigen, es sei denn, Sellox BV ist in diesem Fall noch bereit, den Vertrag zum ursprünglichen Preis auszuführen.
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Im Falle einer Vereinbarung, die periodisch wiederkehrende Zahlungen des Kunden vorsieht, ist Sellox BV berechtigt, die geltenden Preise und Tarife durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens drei Monaten anzupassen.
Artikel 5. Lieferung und Fristen
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Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Großhändler oder Lager. Der Transport der Ware erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Der Kunde ist für den Abschluss einer angemessenen Transportversicherung verantwortlich. Nur soweit Sellox BV eine Entschädigung für Beschädigung und/oder Verlust der Ware während des Transports erhält, wird Sellox BV diese dem Kunden in Form einer Gutschrift gutschreiben.
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Der Kunde ist verpflichtet, die gekaufte Ware unverzüglich nach Bereitstellung oder Übergabe entgegenzunehmen. Verweigert der Kunde die Annahme oder unterlässt er die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen, so werden die zur Lieferung bestimmten Artikel auf Risiko und Kosten des Kunden eingelagert. In diesem Fall trägt der Kunde alle damit verbundenen Mehrkosten.
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Benötigt Sellox BV im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten vom Kunden, beginnt die Lieferzeit, nachdem der Kunde Sellox BV alle erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt hat.
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Hat Sellox BV eine Lieferfrist angegeben, so ist diese lediglich unverbindlich. Eine angegebene Lieferzeit ist daher niemals als verbindliche Frist zu verstehen. Im Falle einer Fristüberschreitung muss die Gegenpartei RI schriftlich über den Zahlungsverzug informieren. Sellox BV muss daraufhin eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung des Vertrages eingeräumt werden.
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Sellox BV behält sich das Recht vor, die Lieferungen je nach Angebotslage am Markt auszusetzen.
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Sellox BV behält sich das Recht vor, zur Ausführung (von Teilen) des Auftrags Dritte, die nicht bei ihr angestellt sind, auf eigene Kosten zu beauftragen.
Artikel 6. Rechnungsstellung und Zahlung
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Sellox BV ist berechtigt, vom Kunden vor Beginn der Leistungen eine Vorauszahlung zu verlangen, die mit der Schlussrechnung verrechnet wird. Vorauszahlungen sind unverzüglich zu leisten.
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Die Zahlung der Rechnungen muss innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum in der von Sellox BV festgelegten Weise und in der Währung erfolgen, in der die Rechnung ausgestellt wurde.
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Nach Ablauf von 20 Tagen ab Rechnungsdatum gerät der Kunde kraft Gesetzes in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.
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Im Falle mehrerer Auftraggeber haftet jeder Auftraggeber gesamtschuldnerisch gegenüber dem Auftragnehmer für die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrags, sofern die Arbeiten zum Nutzen aller dieser Auftraggeber ausgeführt wurden.
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Ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs schuldet der Kunde Zinsen auf den überfälligen Betrag in Höhe von 11 TP3T pro Monat, es sei denn, der gesetzliche (handelsrechtliche) Zinssatz ist höher; in diesem Fall gilt der gesetzliche (handelsrechtliche) Zinssatz. Sämtliche Sellox BV entstehenden (außer-)gerichtlichen Kosten zur Beitreibung der Zahlung – sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich – trägt der Kunde ab diesem Zeitpunkt. In diesem Fall schuldet der Kunde eine Entschädigung in Höhe von mindestens 151 TP3T des ausstehenden Betrags, mindestens jedoch 37,00 €. Übersteigen die Sellox BV tatsächlich entstandenen und noch entstehenden Kosten diesen Betrag, sind auch diese erstattungsfähig.
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Im Falle der Liquidation, des Konkurses oder der Einstellung der Zahlungen durch den Kunden werden die Forderungen der Sellox BV und die Verpflichtungen der Gegenpartei gegenüber der Sellox BV sofort fällig und zahlbar.
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Zahlungen des Kunden werden stets zuerst auf alle aufgelaufenen Zinsen und Kosten und erst danach auf die ältesten offenen Rechnungen angerechnet, selbst wenn der Kunde angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
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Sellox BV ist berechtigt, die vollständige Rückzahlung des Kapitalbetrags zu verweigern, wenn die ausstehenden und aufgelaufenen Zinsen sowie die Kosten nicht ebenfalls bezahlt werden.
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Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen, die er Sellox BV schuldet, mit noch ausstehenden Forderungen gegen Sellox BV zu verrechnen.
Artikel 7. Eigentumsvorbehalt
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Alle von Sellox BV gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber Sellox BV aus einem mit Sellox BV geschlossenen Vertrag über die Lieferung von Waren und/oder die Ausführung von Arbeiten und/oder Dienstleistungen, einschließlich Ansprüchen im Zusammenhang mit der Nichterfüllung eines solchen Vertrags, Eigentum von Sellox BV.
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Ein Kunde, der als Wiederverkäufer auftritt, darf alle unter Eigentumsvorbehalt der Sellox BV stehenden Waren verkaufen und liefern, soweit dies im normalen Geschäftsablauf üblich ist.
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Wenn der Kunde aus von Sellox BV gelieferten Waren einen neuen Gegenstand (teilweise) herstellt, stellt der Kunde diesen Gegenstand ausschließlich für Sellox BV her und behält den neu hergestellten Gegenstand für Sellox BV, bis der Kunde alle nach dem Vertrag fälligen Beträge bezahlt hat; in diesem Fall hat Sellox BV bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung durch den Kunden alle Rechte als Eigentümer des neu hergestellten Gegenstands.
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Rechte werden, soweit anwendbar, stets unter der Bedingung gewährt oder übertragen, dass der Kunde die diesbezüglich vereinbarten Gebühren rechtzeitig und vollständig entrichtet.
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Sellox BV kann die im Rahmen dieser Vereinbarung erhaltenen oder generierten Gegenstände, Produkte, geistigen Eigentumsrechte, Daten, Dokumente, Datendateien und (Zwischen-)Ergebnisse der von Sellox BV erbrachten Dienstleistungen ungeachtet einer bestehenden Verpflichtung zur Herausgabe dieser Gegenstände bis zur vollständigen Bezahlung aller Sellox BV geschuldeten Beträge durch den Kunden zurückbehalten.
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Dem Kunden ist es nicht gestattet, beschränkte Rechte an Waren zu begründen, die unter Eigentumsvorbehalt von Sellox BV stehen. Sollten Dritte beschränkte Rechte an Waren begründen wollen, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, hat der Kunde Sellox BV unverzüglich darüber zu informieren.
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Der Kunde ist verpflichtet, alle unter Eigentumsvorbehalt von Sellox BV stehenden Waren mit der gebotenen Sorgfalt eines Schuldners zu behandeln.
Artikel 8. Höhere Gewalt
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Unvorhergesehene Ereignisse jeglicher Art, einschließlich Mobilmachung, Kriegsgefahr, staatliche Maßnahmen, Streiks, Werksbesetzungen, Transportstreiks, Feuer, Überschwemmungen oder die Nichterfüllung, verspätete Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung der Verpflichtungen Dritter, von denen Sellox BV zur Vertragserfüllung abhängig ist, aus welchem Grund auch immer – mit Ausnahme von Versäumnissen seitens Sellox BV gegenüber Dritten –, infolge derer der Auftrag nicht fristgerecht oder ohne unverhältnismäßigen Aufwand und/oder Kosten, gemessen an objektiven Maßstäben, ausgeführt werden kann, gelten für Sellox BV als höhere Gewalt. Gleiches gilt, wenn Sellox BV unerwartet mit Krankheit oder Unfall von Personal und/oder Dritten konfrontiert ist, deren Ersatz nicht kurzfristig zumutbar bereitgestellt werden kann.
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Tritt einer der im vorstehenden Absatz genannten Fälle ein, so gibt der Auftraggeber Sellox BV die Möglichkeit, die vereinbarte Dienstleistung innerhalb einer angemessenen Frist weiterhin vertragsgemäß zu erbringen.
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Im Falle höherer Gewalt ist jegliche Haftung der Sellox BV für Schäden, gleich aus welchem Grund, ausgeschlossen. Die Parteien können ihr Recht zur Auflösung des Vertrags im Falle höherer Gewalt erst nach Ablauf von zwei Monaten seit Eintritt des Ereignisses ausüben, es sei denn, die Parteien haben eine längere Frist für die anschließende Erfüllung der vereinbarten Verpflichtung vereinbart.
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Hat Sellox BV zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt ihre Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder kann sie diese nur teilweise erfüllen, ist sie berechtigt, den bereits gelieferten oder noch zu liefernden Teil separat in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung wie eine separate Rechnung zu begleichen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der bereits gelieferte oder noch zu liefernde Teil keinen eigenständigen Wert hat.
Artikel 9. Gewährleistungen/Reklamationen
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Die Haftung von Sellox BV für Mängel beschränkt sich auf die Nachbesserung, die erneute Lieferung, den Ersatz von Artikeln oder Teilen oder die Gutschrift des vom Kunden an Sellox BV für die Lieferung gezahlten Betrags, vorausgesetzt, der Kunde kann nachweisen, dass die Mängel an der gelieferten Ware innerhalb der im Angebot genannten Gewährleistungsfrist entstanden sind und dass die Mängel ausschließlich oder überwiegend auf Konstruktionsfehler, mangelhafte Verarbeitung oder die Verwendung von minderwertigem Material zurückzuführen sind.
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Wenn der Kunde Gewährleistungsansprüche geltend macht, muss er Sellox BV die Möglichkeit einräumen, die Richtigkeit der behaupteten Mängel zu prüfen. Der Kunde ist nicht berechtigt, aufgrund einer Reklamation bezüglich eines bestimmten Produkts oder einer bestimmten Dienstleistung die Zahlung für andere Lieferungen oder Leistungen, auf die sich die Reklamation nicht bezieht, zu verweigern oder hinauszuzögern. Sellox BV haftet in keinem Fall für etwaige durch Reklamationen entstandene wirtschaftliche Verluste.
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Reklamationen werden von Sellox BV nur bearbeitet, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Ware schriftlich eingereicht werden. Bei sichtbaren Mängeln und äußerlich erkennbaren Beschädigungen muss dies auf dem Empfangsbestätigungsschreiben deutlich vermerkt werden; andernfalls erlischt das Reklamationsrecht.
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Der Kunde kann die Gewährleistung nicht in Anspruch nehmen, wenn er selbst Reparaturen oder Änderungen an den gelieferten Waren oder Anlagen vorgenommen oder diese von Dritten durchführen lassen hat. Dies gilt auch, wenn die gelieferten Waren für andere als die vorgesehenen Zwecke verwendet oder unsachgemäß behandelt wurden.
genutzt, nicht genutzt oder nicht ordnungsgemäß gewartet. -
Rücksendungen werden nur nach vorheriger Absprache und mit einer von Sellox BV vergebenen Rücksendenummer akzeptiert. Sendungen mit einem Rechnungswert unter 50,00 € (ohne MwSt.) werden von Sellox BV nicht zurückgenommen. Reparatursendungen müssen stets ausreichend frankiert an Sellox BV geschickt werden.
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Sollte sich nach der Untersuchung herausstellen, dass die Mängel nicht unter die von Sellox BV gewährte Garantie fallen, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung und der Rücksendung an den Kunden vollständig.
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Ein Garantieanspruch ist nur dann möglich, wenn der Kunde alle seine Verpflichtungen gegenüber Sellox BV erfüllt hat.
Artikel 10. Haftung
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Sollte Sellox BV haftbar gemacht werden, ist diese Haftung auf das in dieser Bestimmung festgelegte Maß beschränkt.
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Haftet Sellox BV für einen direkten Schaden, ist diese Haftung auf maximal die von der Versicherung von Sellox BV im jeweiligen Fall gezahlte Entschädigung begrenzt. Zahlt die Versicherung keine Entschädigung, ist die Haftung von Sellox BV auf maximal den Rechnungsbetrag des Vertrags oder zumindest auf den Teil des Vertrags, auf den sich die Haftung bezieht, begrenzt.
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Unter unmittelbarem Schaden versteht man ausschließlich: a. die angemessenen Kosten zur Feststellung von Ursache und Umfang des Schadens, soweit sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht; b. alle angemessenen Kosten, die entstanden sind, um die mangelhafte Leistung von Sellox BV vertragsgemäß zu erfüllen, es sei denn, diese Kosten sind Sellox BV nicht zuzurechnen; c. angemessene Kosten zur Schadensverhütung oder -begrenzung, sofern der Auftraggeber nachweist, dass diese Kosten zu einer Minderung des in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten unmittelbaren Schadens geführt haben.
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Sellox BV haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen.
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Sellox BV haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung von Gegenständen entstehen, die Sellox BV vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Der Versand der vom Kunden zur Verfügung gestellten Gegenstände erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden.
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Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen für direkte Schäden gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Sellox BV zurückzuführen ist.
Artikel 11. Aussetzung und Auflösung
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Sellox BV ist jederzeit berechtigt, vom Kunden ausreichende Sicherheiten für die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zu verlangen und die Ausführung des Vertrags bis zur Bereitstellung der verlangten Sicherheiten auszusetzen.
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Sellox BV ist darüber hinaus berechtigt, die weitere Vertragserfüllung auszusetzen, wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder seinen sonstigen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dies gilt unbeschadet des Rechts von Sellox BV, Schadensersatz zu fordern. Die Parteien gehen davon aus, dass alle zwischen ihnen und dem Kunden bestehenden gegenseitigen Verpflichtungen im Sinne von Artikel 6:52 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches miteinander verbunden sind.
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Sollten Umstände im Zusammenhang mit Personen und/oder Materialien eintreten, die Sellox BV zur Erfüllung des Vertrags einsetzt oder üblicherweise einsetzt, die der Art nach dazu führen, dass die Erfüllung des Vertrags unmöglich oder so aufwendig und/oder unverhältnismäßig teuer wird, dass die Einhaltung des Vertrags nicht mehr zumutbar verlangt werden kann, ist Sellox BV berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
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Sellox BV ist berechtigt, bestehende Verträge zwischen ihr und dem Kunden, soweit diese noch nicht erfüllt wurden, ohne gerichtliche Intervention für aufgelöst zu erklären, wenn der Kunde aufgrund der verspäteten oder unsachgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem mit Sellox BV geschlossenen Vertrag in Verzug gerät, sowie im Falle eines Konkurses oder einer Einstellung der Zahlungen des Kunden oder im Falle der Einstellung oder Liquidation seines Geschäftsbetriebs, all dies unbeschadet des Rechts von Sellox BV, Schadensersatz zu verlangen.
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Die Folgen einer Suspendierung und/oder Auflösung gehen in den oben beschriebenen Fällen stets zu Lasten und auf Risiko des Kunden.
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Die Aussetzung und/oder Auflösung des Geschäftsbetriebs berührt nicht die Zahlungsverpflichtungen des Kunden für bereits gelieferte Materialien oder bereits erbrachte Leistungen. In diesem Fall ist die Forderung von Sellox BV für die bereits gelieferten oder erbrachten Leistungen sofort fällig und zahlbar.
Artikel 12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
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Für alle von Sellox BV abgeschlossenen und noch abzuschließenden Verträge gilt niederländisches Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens von 1980 ist ausgeschlossen.
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Alle Streitigkeiten – auch solche, die nur von einer der Parteien als solche angesehen werden – die im Zusammenhang mit einem Vertrag, auf den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise Anwendung finden, oder im Zusammenhang mit anderen, aus solchen Verträgen resultierenden Vereinbarungen entstehen, werden vom zuständigen Gericht am Geschäftssitz der Sellox BV entschieden, sofern keine zwingende gesetzliche Bestimmung etwas anderes vorschreibt. Dies berührt nicht das Recht der Sellox BV, mit dem Kunden eine Streitbeilegung durch ein unabhängiges Schiedsgericht zu vereinbaren.